Abrechnung mit der Krankenkasse für Insulinpumpen-Tragehilfen
Als Typ 1 Diabetiker haben Sie in Deutschland Anspruch auf eine Insulinpumpen-Tragehilfe, die Sie ein- bis zweimal jährlich erhalten können. Viele unserer Produkte sind mit einer Pharmazentralnummer (PZN) versehen und können über ein Rezept abgerechnet werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Krankenkassen die Kosten übernehmen oder nur über Pauschalen abgerechnet werden. Daher ist eine individuelle Prüfung jedes Rezeptes notwendig.
Um den Prozess zu erleichtern, stellen Sie bitte sicher, dass auf Ihrem Rezept der Name sowie die PZN-Nummer des gewünschten Produktes vermerkt sind. Reichen Sie das Rezept anschließend bei Ihrer Apotheke oder bei Ihrem Diabetesfachhändler ein. Wenn Sie Rezepte direkt bei uns einreichen möchten, senden Sie uns bitte vorab das Rezept per Mail oder WhatsApp zur Überprüfung.
Information für Apotheken und Diabetesfachhändler
Wenn Sie ein Rezept für eines unserer Produkte erhalten haben, bestellen Sie bitte per E-Mail unter kontakt@breparat.de, per Fax unter 0611-9547 4888 oder telefonisch unter 0611-1355 5025.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Alle rezeptierfähigen Produkte finden Sie